Nutzungsausfall Neukölln
Auch ohne Mietwagen steht dir für jeden Tag ohne Auto Geld zu. Vorausgesetzt, zwei Angaben stehen im Gutachten.
Solange dein Auto in der Werkstatt steht oder nicht mehr fahrbereit ist, kannst du es nicht nutzen. Dieser Entzug ist ein eigener Schaden, und er wird auch dann ersetzt, wenn du in der Zwischenzeit gar keinen Mietwagen nimmst. Der Anspruch heißt Nutzungsausfallentschädigung.
Er ist die Position, die am häufigsten verschenkt wird. Nicht weil sie strittig wäre, sondern weil viele glauben, ohne Mietwagen sei nichts entstanden. Tatsächlich ist es andersherum: Wer auf den Mietwagen verzichtet, hält den Gesamtschaden klein und bekommt trotzdem eine Entschädigung.
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Nutzungsausfall berechnen: der Tagessatz
Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Fahrzeuge werden dafür anhand von Modell, Motorisierung, Ausstattung und Alter in Gruppen eingeteilt; die Zuordnung erfolgt über anerkannte Tabellenwerke, in der Praxis meist nach Sanden, Danner und Küppersbusch. Je höher die Gruppe, desto höher der Tagessatz.
Wichtig ist die Alterskorrektur: Ältere Fahrzeuge werden um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Das ist der Punkt, an dem sich eigenes Gutachten und Prüfbericht der Gegenseite regelmäßig unterscheiden — eine Gruppe weniger klingt harmlos und macht über zwei Wochen einen dreistelligen Unterschied.
Nutzungsausfall: für wie viele Tage gezahlt wird
Bei einem Reparaturschaden zählt die kalkulierte Reparaturdauer, nicht die tatsächliche Standzeit in der Werkstatt. Kommt die Werkstatt wegen Teilelieferungen nicht weiter, ist das ein eigenes Thema und muss gesondert begründet werden. Deshalb weist das Gutachten die Dauer in Arbeitstagen aus.
Beim Totalschaden zählt stattdessen die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die du realistisch brauchst, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Dazu kommt in beiden Fällen die Zeit, die zwischen Unfall und Gutachten vergeht. Auch das ist ein Grund, mit der Beauftragung nicht zu warten.
Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit als Voraussetzung
Zwei Voraussetzungen prüft die Versicherung regelmäßig. Erstens musst du das Fahrzeug in der fraglichen Zeit auch nutzen wollen — wer im Urlaub war oder krank im Bett lag, hat für diese Tage keinen Anspruch. Zweitens musst du es nutzen können, also fahrfähig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Der zweite Punkt wird zur Falle, wenn im Haushalt ein Zweitwagen steht. Ein wirklich frei verfügbares Ersatzfahrzeug kann den Anspruch entfallen lassen. Ein Fahrzeug, das der Partner täglich zur Arbeit fährt, dagegen nicht. Sag mir das vorher, dann steht die Ausfalldauer von Anfang an auf belastbaren Füßen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall: was sich rechnet
Beides zugleich geht nicht. Nimmst du einen Mietwagen, rechnest du dessen Kosten ab — allerdings nur in der Klasse, die dir zusteht, und ohne die Aufschläge der teuren Unfallersatztarife. Hier wird häufig gekürzt, und der Streit darüber landet bei dir, nicht beim Vermieter.
Die Entschädigung ist der ruhigere Weg. Sie ist niedriger als eine Mietwagenrechnung, dafür kalkulierbar und selten strittig, solange Gruppe und Dauer im Gutachten stehen. Wer ohnehin gut ohne Auto durch den Bezirk kommt, fährt damit unterm Strich besser.
Fragen & Antworten
Fragen zu Nutzungsausfall
Bekomme ich Nutzungsausfall, obwohl ich kein Ersatzauto gemietet habe?
Ja, genau dafür ist er da. Der Anspruch entsteht durch den Entzug der Nutzungsmöglichkeit, nicht durch entstandene Mietkosten. Du musst weder eine Rechnung vorlegen noch nachweisen, wie du in der Zeit unterwegs warst.
Für wie viele Tage wird gezahlt?
Für die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, zuzüglich der Zeit bis zur Begutachtung und einer angemessenen Überlegungsfrist. Steht das Fahrzeug länger, weil Teile fehlen, ist das gesondert zu begründen und nicht automatisch mit abgedeckt.
Ich fahre ein gewerbliches Fahrzeug. Gilt das auch?
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wird nicht nach Nutzungsausfall abgerechnet, sondern nach entgangenem Gewinn oder Vorhaltekosten. Das ist ein anderer Rechenweg mit anderen Nachweisen. Sag beim ersten Anruf, dass das Fahrzeug gewerblich läuft, dann wird das Gutachten von Anfang an darauf ausgelegt.
Zählt auch die Zeit, in der ich auf den Gutachtertermin gewartet habe?
In angemessenem Umfang ja. Wer nach dem Unfall zügig beauftragt, hat hier kein Problem. Wer drei Wochen wartet und dann erst anruft, muss die Verzögerung erklären. Auch deshalb ist es sinnvoll, den Termin früh zu machen, selbst wenn das Auto noch fährt.
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Ein kurzes Telefonat reicht, um zu klären, ob und wie es weitergeht.
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Haftpflicht die Gutachterkosten.