Totalschaden und Restwert in Neukölln
Kostet die Reparatur mehr als das Auto wert ist, wird über zwei Zahlen abgerechnet. Eine davon ist regelmäßig zu hoch angesetzt.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist kein technischer. Das Auto kann durchaus reparabel sein. Es lohnt sich nur nicht mehr, weil die Instandsetzung teurer wäre als ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Abgerechnet wird dann nicht die Reparatur, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Damit hängt dein Geld an genau zwei Zahlen. Ist der Wiederbeschaffungswert zu niedrig oder der Restwert zu hoch, verlierst du an beiden Enden. Und anders als bei der Reparatur gibt es hier keine Rechnung, die die Sache im Nachhinein noch geraderückt.
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Wiederbeschaffungswert und Restwert erklärt
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen. Gleichwertig heißt: vergleichbares Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung und Zustand. Nicht der Preis, den ein Händler dir für deines geboten hätte.
Der Restwert ist das, was dein beschädigtes Fahrzeug in seinem jetzigen Zustand noch bringt. Er wird von der Auszahlung abgezogen. Jeder Euro zu viel geht deshalb direkt von deinem Geld ab — und das ist der Grund, warum die Gegenseite an dieser Zahl mehr Interesse hat als an jeder anderen im Gutachten.
Restwertangebot der Versicherung: besser nicht annehmen
Kurz nach der Schadenmeldung kommt oft ein Anruf oder eine Mail mit einem konkreten Restwertgebot, manchmal deutlich über dem, was das Fahrzeug hier tatsächlich bringt. Diese Gebote stammen aus überregionalen Online-Restwertbörsen, in denen bundesweit Aufkäufer bieten. Der Bieter sitzt dann irgendwo, nur nicht in Berlin.
Nimmst du ein solches Angebot nicht an, rechnet die Versicherung trotzdem damit ab. Nimmst du es an, bist du gebunden, auch wenn sich der Abholaufwand als sportlich erweist. Ich ermittle den Restwert deshalb am hiesigen Markt und dokumentiere die Angebote, auf denen die Zahl beruht. Damit ist sie angreifbar geworden für die Gegenseite, statt für dich.
130-Prozent-Regel: reparieren statt abrechnen
Willst du dein Auto behalten, gibt es einen Weg auch oberhalb des Fahrzeugwerts. Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, kann fachgerecht repariert und die volle Summe verlangt werden. Die Rechtsprechung knüpft das an zwei Bedingungen: Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgen, und du musst das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Der Weg lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen, die du kennst und deren Zustand du selbst am besten einschätzen kannst. Er ist aber eng: Eine Teilreparatur oder ein Verkauf innerhalb der sechs Monate lässt die Regelung entfallen, und dann wird auf die normale Totalschadenabrechnung zurückgerechnet. Ob dein Fall in den Rahmen passt, steht nach der Kalkulation fest.
Totalschaden-Abrechnung an einem belegten Fall
Ein Kombi, Baujahr 2015, 127.691 km gelaufen, Streifschaden über die gesamte Fahrzeugseite. Im Blech stand noch der Lack des Unfallgegners. Die Instandsetzung war kalkuliert mit 12.959,21 €, der Fahrzeugwert lag bei 10.022 €.
Damit lagen die Reparaturkosten bei rund 129 Prozent des Fahrzeugwerts, also klar über der 130-Prozent-Grenze. Abgerechnet wurde der Totalschaden: 10.022 € Wiederbeschaffungswert abzüglich 887 € Restwert. Wäre der Restwert um tausend Euro höher angesetzt worden, hätte das Ergebnis tausend Euro weniger betragen — bei identischem Schaden.
Fragen & Antworten
Fragen zu Totalschaden
Die Versicherung hat mir schon einen Restwertkäufer genannt. Muss ich verkaufen?
Nein. Du bist nicht verpflichtet, dein Fahrzeug an einen von der Versicherung benannten Aufkäufer zu geben. Solange du das Angebot nicht angenommen hast, bist du frei. Angenommen ist es allerdings schnell — eine mündliche Zusage am Telefon reicht dafür oft schon aus.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufst du ein Ersatzfahrzeug bei einem Händler mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, wird sie erstattet. Kaufst du privat oder gar nicht, wird auf Nettobasis abgerechnet. Das Gutachten weist den Wiederbeschaffungswert deshalb mit dem enthaltenen Steueranteil aus.
Kann ich das Auto behalten und trotzdem abrechnen?
Ja. Du bekommst dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt und behältst das Fahrzeug. Ob du es reparierst, ist deine Sache — nur die volle Reparatursumme kannst du in diesem Fall nicht verlangen, sondern nur den Differenzbetrag. Und Nutzungsausfall gibt es nur für die Wiederbeschaffungsdauer.
Was ist, wenn mein Auto ein Liebhaberfahrzeug ist?
Dann greift die schematische Betrachtung oft zu kurz. Bei seltenen, sehr gepflegten oder aufwendig ausgestatteten Fahrzeugen ist der Wiederbeschaffungswert nicht aus Standardlisten abzulesen, sondern über den tatsächlichen Angebotsmarkt zu ermitteln. Sag mir das vorab, dann wird entsprechend recherchiert und im Gutachten belegt.
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